BMI 27 oder 30: wovon eine Verordnung abhängt
Ab einem BMI von 30 ist eine medikamentöse Gewichtsbehandlung zugelassen. Zwischen 27 und 30 nur, wenn eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt. Was dazu zählt und wer es beurteilt.
- Voraussetzungen
Kurze Antwort
Die Zulassung dieser Medikamente ist an den BMI gekoppelt: ab 30 grundsätzlich, zwischen 27 und 30 nur zusammen mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung.
Welche Begleiterkrankungen zählen, ist in der Zulassung beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt. Ob eine Verordnung in Frage kommt, beurteilt deshalb immer eine Ärztin — nicht ein Rechner und nicht ein Fragebogen.
Wie der BMI berechnet wird
Der BMI ist Gewicht geteilt durch Größe im Quadrat. Er ist ein grobes Maß und unterscheidet nicht zwischen Muskel- und Fettmasse — bei muskulösen Männern fällt er deshalb zu hoch aus.
Genau deswegen steht er in der ärztlichen Beurteilung nie allein. Taillenumfang, Vorerkrankungen, Medikation und Verlauf gehören dazu.
Wenn du die Grenze knapp verfehlst
Wer die Grenze knapp verfehlt, ist nicht ohne Optionen — aber ohne diese Option. Das ist eine Frage der Zulassung, nicht der Ernsthaftigkeit deines Anliegens.
Wer eine Begleiterkrankung hat, sie aber nicht angibt, verschiebt das Problem nur: die Ärztin kann dann nicht sicher beurteilen, und genau dafür wird der Fragebogen ausgefüllt.
Häufige Fragen
Quellen und medizinische Prüfung
Grundlage sind die Produktinformationen der Europäischen Arzneimittel-Agentur, die Fachinformationen der Hersteller und fachgesellschaftliche Empfehlungen zur Adipositas. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung.
- Produktinformationen der Europäischen Arzneimittel-Agentur
- Fachinformationen der Hersteller
- Fachgesellschaftliche Empfehlungen zur Adipositas